Keine Impressumspflicht auf XING! – und künftig auf allen Sozialen Netzwerken?
Wie der Kollege Dr. Ulbricht heute auf seinem Blog berichtet, wird das OLG Stuttgart das unsägliche Urteil des LG Stuttgart zur Impressumspflicht auf XING vom 27.06.2014, Az. 11 O 51/14 aufheben.
Das OLG Stuttgart soll argumentiert haben, dass XING Personenprofile keine selbständigen Telemedien im Sinne des § 5 TMG seien, sondern lediglich unselbständige Teile der von der XING AG betriebenen Plattform, so Ulbricht.
Ein guter Ausgang des Verfahrens, wenngleich es zu keinem „echten“ Urteil kommen wird, da der gegnerische Anwalt die negative Feststellungsklage nach den eindeutigen Hinweisen des Gerichts anerkannte, laut Ulbricht.
Aber was bleibt ist die Aufhebung des LG-Urteils.
Künftig also keine Impressumspflicht für alle Social-Networks?
Fachanwalt für Medienrecht Gulden: „Meines Erachtens spricht nichts gegen eine Impressumsfreiheit auf den Sozialen Netzwerken. Schließlich fordert das Telemediengesetz sogar die Möglichkeit einer anonymisierten Nutzung der Plattformen. Eine Impressumspflicht steht daher ohnehin im Widerspruch zum Telemediengesetz.“ (s.a. Problem Klarnamenzwang)